Immer mehr Homeoffice, verstärkte Digitalisierung in Unternehmen, steigende Nutzung von Videokonferenzen - das erhöhte Datenvolumen bringt die digitale Infrastruktur stellenweise an ihre Grenzen. Während in der Stadt oft schon ein Glasfasernetz schnelles Internet bietet, gibt es außerhalb der Städte noch viele unterversorgte Gebiete. Damit sich das ändert, schieben Bund und Länder den Breitbandausbau mit staatlicher Förderung an.

Auch in der Region Aachen-Düren-Heinsberg ist - vor allem im ländlichen Raum - noch nicht überall schnelles Internet verfügbar. Während der Ausbau der sogenannten „weißen Flecken“ (=verfügbare Internetgeschwindigkeit unter 30 Mbit/s) in vielen Orten dank staatlicher Fördermittel schon gestartet ist, nimmt der Ausbau der sogenannten „grauen Flecken“ (verfügbare Internetgeschwindigkeit unter 100 Mbit/s) erst jetzt Fahrt auf. Warum erst jetzt? Weil die hohen Investitionen in Technik und Tiefbau sich für Telekommunikationsunternehmen wie NetAachen erst dann rechnen, wenn die Anschlüsse auch von vielen Haushalten und Unternehmen genutzt werden - oder wenn eine staatliche Förderung dabei hilft, den Breitbandausbau wirtschaftlich zu machen. Eine solche Förderung gibt es für die "grauen Flecken" erst seit April 2021.

Wie funktioniert der Ausbau der weißen und grauen Flecken?

Wenn der Breitbandausbau mithilfe staatlicher Unterstützung vorangetrieben werden soll, muss zunächst die Kommune (also die Stadt oder die Gemeinde) aktiv werden. Nur die Kommunen können die Förderung beantragen. Sind die Fördermittel bewilligt, folgt als Nächstes eine Ausschreibung. Beim Ausbau der weißen Flecken konnte NetAachen viele Ausschreibungen mit einem Fördervolumen von insgesamt 35 Millionen Euro für sich entscheiden - das Unternehmen ist damit für den Ausbau von rund 250 Kilometer Neubautrasse und 3.200 Gebäudeanschlüsse verantwortlich.

Für die "grauen Flecken" können die Kommunen dagegen erst seit dem letzten April Förderanträge bei Bund und Land stellen. Allerdings ist der gesamte Prozess sehr aufwendig und langwierig - bei den "weißen Flecken" zog sich das Förderverfahren über mehrere Jahre hin. Auftraggeber und Auftragnehmer mussten sich dabei mit einer Vielzahl von Regeln und Vorschriften auseinandersetzen.  Dasselbe Prozedere steht jetzt auch beim geförderten Breitbandausbau der "grauen Flecken" an, auch wenn NetAachen voraussichtlich auf seine bisherigen Erfahrungen zurückgreifen kann. Dass beim geförderten Breitbandausbau drei Parteien (Bund und Land als Förderer, Kommune als Auftraggeber und Ausbauunternehmen als Auftragnehmer) zusammenarbeiten, macht den ganzen Vorgang nicht einfacher.

Sobald die Förderung bewilligt ist, kann das Ausbauunternehmen - mit Unterstützung von weiteren Subunternehmen aus Tiefbau und Handwerk - loslegen. Das bedeutet viel Arbeit - denn im Breitbandausbau ist das bevorzugte Anschlussverfahren FTTH (Fibre to the Home), bei dem der Glasfaseranschluss bis in die Wohnung gelegt wird. Nur so kommen die höchsten Datenübertragungsraten auch beim Nutzer an.

Wem gehört das Netz?

Die neugebaute Infrastruktur gehört – sofern sich die Kommune für das Wirtschaftlichkeitslückenmodel entschieden hat – dem ausbauenden Telekommunikationsunternehmen. Aber sie bleibt sieben Jahre lang unter strenger Beobachtung durch die Fördermittelgeber. Gedacht ist sie hauptsächlich für Objekte im jeweiligen Förderverfahren. Eine Immobilie, die nicht zum Förderprojekt gehört, einfach mit anbinden? „So einfach“ geht das leider nicht. Eigene Anschlüsse auf der geförderten Infrastruktur müssen im Förderverfahren aufwendig verrechnet werden.

Doch der Aufwand lohnt sich - und zwar nicht nur für das Telekommunikationsunternehmen. Unternehmen und Privathaushalte können sich anschließend über einen modernen und zukunftssicheren Glasfaseranschluss freuen, der ihnen das schnelle Internet bis in die Wohnung oder ins Büro bringt.

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